Felix Richter Rechtsanwalt Rechtsanwalt Felix Richter

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Marken, Markenschutz und Markenanmeldung

Was ist eine Marke?
Warum sollte ich eine Marke schützen lassen?
Wie melde ich eine Marke an?
Was muss ich bei einer Markenanmeldung beachten?
Was kostet mich eine Markenanmeldung in Deutschland?

1.) Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Erkennungs- oder Wiedererkennungszeichen. Sie kann schriftlich oder grafisch dargestellt oder hörbar sein. Bekannte Beispiele sind z.B. die Namen und Logos großer Getränkehersteller, Computerdiscounter oder Telefonunternehmen. Aber auch individuelle Artikelbezeichnungen, Bilder, Grafiken und sonstige Logos, besondere Kennzeichnungen, dreidimensionale Objekte und sogar Melodien (z.B. sogenannte Jingles) können Marken sein.

Das deutsche Markengesetz beschreibt das so:

"§ 3. Als Marke schutzfähige Zeichen. (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."

Recht präzise, aber nicht ohne Weiteres sofort voll verständlich ausgedrückt. Absatz 2 regelt bereits die ersten grundsätzlichen Ausnahmen, und weitere für die Eintragung relevanten Umständen und Hindernisse finden sich in weiteren Vorschriften des insgesamt rund 165 Paragrafen umfassenden Gesetzes.

Als grobe Daumenregel kann gelten: eine Marke kann alles sein, was sich durch Sehen oder Hören sinnlich erfassen, und was sich grafisch nachvollziehbar darstellen lässt (durch Abbildung, Zeichnung, oder ein Notierungssystem wie insbesondere Noten).

Jedermann kann eine Marke erschaffen. Eine neue Wortkreation, ein neues Logo, eine neuartige Verpackungsweise, eine selbst komponierte Ton-/Rythmusfolge, alles das und mehr eignet sich prinzipiell als Marke.

2.) Warum sollte ich eine Marke schützen lassen?

Eine Marke ist eine geistige Schöpfung. Sie fällt nicht vom Himmel, sondern wird mit Aufwand und durch besondere geistige, künstlerische oder technische Leistung erschaffen. Wenn der Erschaffer der Marke verhindern will, dass sich andere der Marke bedienen, ohne den Erschaffer um Erlaubnis zu fragen, kann er dazu seine Marke durch Eintragung beim deutschen, europäischen und/oder internationalen Markenamt schützen lassen. Dadurch wird es dem Erschaffer sehr viel einfacher und viel weitreichender ermöglicht, anderen die Benutzung der Marke - jedenfalls zu geschäftlichen Zwecken - zu untersagen, wenn er diese Benutzung nicht tolerieren möchte.

Marken können zudem viel Geld wert sein, so dass sich die Kosten einer Eintragung dagegen relativ gering ausnehmen. Wenn die Marke einen hohen Nutzen in der Werbung, bei der Herstellung oder Vermarktung eines Produktes oder aus anderen Gründen hat, dann darf ihr Erschaffer entscheiden, ob und durch wen sie dafür genutzt wird. Der Erschaffer kann so anderen die Benutzung verbieten und den Vorteil der Marke für sich und seine Produkte oder Dienstleistungen allein nutzen, oder anderen die Benutzung gegen eine angemessene Lizenzgebühr gestatten. Der Schutz der Marke kann also handfeste und beträchtliche finanzielle Vorteile haben.

3.) Wie melde ich eine Marke an?

Die Anmeldung zur Schutzeintragung erfolgt bei einem Markenamt. Je nachdem, in welchem geografischen Gebiet (insbesondere Deutschland, Europa, weltweit) Sie ihre Marke schützen lassen wollen, erfolgt dies bei dem jeweils zuständigen Markenamt. Für Deutschland wäre das das deutsche Patent- und Markenamt in München, für Europa das Europäische Markenamt in Alicante/Spanien.

Das Anmeldeverfahren ist ebenfalls durch das Gesetz geregelt. Es sind Feinheiten bis hin zu der Frage geregelt und zu beachten, ob die Beschreibung der Bereiche, für die die Marke geschützt werden soll (sogenannte Klassen), ein- oder zweifach einzureichen ist. Es sind vorgefertigte Formulare zu benutzen, für deren Ausfüllung umfangreiche Merkblätter als Hilfe hierzu herausgegeben wurden.

Im Groben muss dem Markenamt die einzutragende Marke bezeichnet und beschrieben und eine Darstellung eingereicht werden, und es ist anzugeben, für welche wirtschaftlichen Bereiche, also für welche Waren und/oder Dienstleistungen Schutz für die Marke begehrt wird. Diese Bereiche sind in sogenannten "Klassen" zusammengefasst, und der markenrechtliche Schutz erstreckt sich nur auf die Benutzung der Marke in diesen Klassen (urheberrechtlicher Schutz kann darüber hinausgehen, aber das wird hier nicht behandelt, weil es zu weit führen würde). Schützen Sie Ihre Marke also z.B. nur in dem Bereich/der Klasse "Telekommunikation", besteht kein markenrechtlicher Schutz dagegen, dass jemand anderes die Marke z.B. im Bausektor verwendet. Je mehr Klassen man bei der Anmeldung der Marke als Schutzbereiche angibt, umso teurer wird auch die Anmeldung (allerdings macht es keinen Unterschied, ob man eine, zwei oder drei Klassen angibt, teurer wird es ab der vierten Klasse). Außerdem muss man die Marke danach auch in allen Bereichen benutzen (selbst oder durch Lizenznehmer), sonst verfällt der Schutz für die nicht genutzten Bereiche nach fünf Jahren wieder. In den ersten fünf Jahren besteht der Schutz jedoch für alle angemeldeten Klassen.

Außerdem ist für die Anmeldung eine Gebühr an das Markenamt zu entrichten; ohne die Bezahlung der Gebühr wird die Marke nicht eingetragen und nicht geschützt.

Wenn Sie den Aufwand der eigenhändigen Beschaffung der Formulare und vor allem des Ausfüllens der Formulare scheuen oder nicht sicher sind, was sie alles beim Markenamt einreichen müssen, können Sie sich eines Vertreters bedienen, der für Sie tätig wird. Der Vertreter kann dann, in Rücksprache mit Ihnen, den Antrag für Sie stellen und Sie hinsichtlich der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen beraten. Es empfiehlt sich natürlich, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt, z.B. einen Patent- oder einen Rechtsanwalt.

4.) Was muss ich bei einer Markenanmeldung beachten?

Es ist vor allem zu beachten, ob die Marke überhaupt schutzfähig ist, oder ob nicht bereits eine gleiche oder zum Verwechseln ähnliche Marke in den gewünschten Klassen existiert.

Eine Marke kann z.B. nicht eingetragen werden, wenn sie bereits von den beteiligten Kreisen sowieso schon für Waren/Dienstleistungen der gewünschten Klassen benutzt wird (Beispiel: sie werden sich die Worte "Auto" oder "Automobil" nicht für die Herstellung, Vertrieb oder Wartung von mehrrädrigen, sich aus eigener Kraft fortbewegenden Fahrzeugen schützen lassen können). Und wird eine Marke eingetragen, obwohl jemand anderes eine frühere Marke besitzt, die der Eintragung entgegen steht, kann die Löschung der späteren Marke auf Kosten des späteren Markeninhabers durchgesetzt werden. Bei der Eintragung werden auch durch das Markenamt nicht alle Hindernisse geprüft, so dass es sein kann, dass die Eintragung erfolgt, obwohl die Marke für den Antragsteller gar nicht hätte geschützt werden dürfen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, vorher zu überprüfen, ob ein Hindernis besteht, insbesondere, ob eine frühere, ähnliche Marke bereits existiert. Soweit rechtliche Hindernisse bestehen, kann Sie ihr Patent- oder Rechtsanwalt beraten, hinsichtlich früherer Marken sollten Sie erwägen, eine Markenrecherche durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Auch die Dauer des Anmeldeverfahrens ist zu berücksichtigen. In der Regel dauert das Anmeldeverfahren rund ein Jahr. Sollten Sie mit Ihrer Marke bereits vorher am Markt teilnehmen und Ihre Marke dadurch bekannt werden oder sich dadurch sogar bereits als übliche Bezeichnung des Typs Ihrer Ware/Dienstleistung etablieren, kann das zu Schwierigkeiten bei oder sogar der Versagung der Eintragung führen. Gegen eine Beschleunigungsgebühr von derzeit € 200,-- wird das Anmeldeverfahren schneller durchgeführt, in der Regel dann innerhalb von 2-4 Monaten.

Besonders ist auch auf die Einhaltung der vielfältigen Formalien des Verfahrens zu achten. Werden diese nicht eingehalten, führt das zu Hindernissen des Verfahrens und Rückfragen des Markenamtes, die die Eintragung und damit die Entstehung des Schutzes verzögern. Selbst erfahrene Patent- und Markenanwälte sehen sich immer wieder mit Rückfragen des Markenamtes konfrontiert. Eine möglichst professionelle Antragstellung verringert diese Quelle der Verfahrensverzögerung jedoch deutlich. Wenig oder unerfahrene Antragsteller sollten, jedenfalls wenn Zeitablauf ein Problem werden könnte, daher vorsorglich einen Patent- oder Rechtsanwalt beauftragen.

Schließlich ist noch zu bedenken, dass das Schutzrecht durch Eintragung für 10 Jahre entsteht und - sofern der Schutz weiterhin beansprucht werden kann - danach die Eintragung verlängert werden muss.

5.) Was kostet mich eine Markenanmeldung in Deutschland?

Mindestens € 290,--. Diese Gebühr wird bei Anmeldung der Marke auf elektronischem Wege fällig. Dafür müssen alle erforderlichen Formulare/Anlagen in elektronischer Form vorliegen. Die (übliche) schriftliche Anmeldung kostet € 300,--. Diese Gebühr fällt für die Anmeldung einer Marke in bis zu drei Klassen an. Für jede weitere ab der vierten Klasse entsteht eine weitere Gebühr von je € 100,--. Die Beschleunigungsgebühr beträgt € 200,--. Die Verlängerung der Eintragung (nach 10 Jahren) kostet derzeit € 750,-- pro Marke plus € 260,-- pro Klasse ab der vierten.

Diese Gebühren betreffen die Standard-Marken. Für die sogenannten Kollektivmarken entstehen höhere Gebühren. Einen "Mengenrabatt" für die Anmeldung mehrerer Marken gibt es nicht.

Beauftragen Sie einen Vertreter damit, die Anmeldung für Sie zu organisieren und durchzuführen, können Sie sich mit diesem über das Honorar dafür einigen. Auch Rechtsanwälte sind bei der diesbezüglichen Vergütungsvereinbarung, da es sich um außergerichtliche Vertretung handelt, prinzipiell frei. Vereinbaren Sie vorher mit einem Rechtsanwalt das Honorar nicht ausdrücklich und schriftlich, werden Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fällig. Diese sind in der Höhe vor allem davon abhängig, was für einen Wert die Anmeldung für Sie hat. Lassen Sie sich ggf. vorher beraten.

Ich biete für die Anmeldung von Marken in der Regel an, eine Honorarvereinbarung im folgenden Rahmen abzuschließen:

Anmeldung von Wortmarken (nur aus Buchstaben und Zeichen bestehend, keine Farben): € 250,-- pro Marke zuzüglich € 75,-- pro Klasse (ab der ersten Klasse)

Anmeldung von Bildmarken (einschließlich Wort-/Bildmarken; grafische Abbildung): € 350,-- pro Marke zuzüglich € 75,-- pro Klasse (ab der ersten Klasse)

Anmeldung anderer Marken (Hörmarken, dreidimensionale Marken, Kennfadenmarken, sonstige Markenform): nach besonderer Vereinbarung entsprechend des voraussichtlichen Aufwands zuzüglich € 75,-- pro Klasse (ab der ersten Klasse)

Haben Sie Fragen oder Anmeldungen, stehe ich gerne zur Verfügung.


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